Standard - Bau - & Leistungsbeschreibung

Standard - Bau - & Leistungsbeschreibung

für Erd- und Dachgeschoss
Stand 08/2019
 
1.Vorbemerkung:

Das Bauwerk wird vom Baubetrieb nach den anerkannten Regeln der Bautechnik unter Einhaltung der gültigen DIN- Vorschriften für das Bauwesen, nach der Landesbauordnung, nach dem Baugesetzbuch und auf der Grundlage des BGB, in der neuesten Fassung, errichtet.

Der Erdaushub (max. 30 cm) mit Lagerung auf dem Grundstück, die Baustelleneinrichtung mit WC und die Baustellenberäumung gehören zum Leistungsumfang des Baubetriebes innerhalb des Festpreises.

Zusätzliche Erdbauleistungen (Erdstoffan- oder -abtransporte) sind gegen Aufpreis zu vereinbaren.

Es werden grundsätzlich für alle Gewerke nur Materialien deutscher Markenhersteller verwendet.
 

2. Fundamente/Bodenplatte/Außenwände:

Die Fundamente/Frostschürzen werden 80 cm tief in der durch den Statiker festgelegten Betongüte, frostsicher auf tragfähigem Baugrund (Grundlage bildet ein Baugrundgutachten) gegründet.

Im Streifenfundament wird ein Fundamenterder aus verzinktem Bandstahl 30 x 3,5 mm oder Rundstahl ø 10 mm als geschlossener Ring angeordnet (DIN 18014) mit einem Anschluss im HA-Raum des Gebäudes.

Der Baugrund muss eine charakteristische Bodenpressung von 200 kN/m² bei Streifenfundamenten mit einem Verhältnis b/t  0,5m/0,8m aufnehmen können. Den erforderlichen Nachweis durch ein Baugrundgutachten erbringt der Bauherr.

Das Abstecken und Erstellen des Schnurgerüstes sowie der Bodenaushub und das verdichtete Kiesbett bis max. 30 cm unter Oberkante Gelände gehören zum Leistungsumfang des Baubetriebes.

Für die Bodenplatte wird Erdaushub und Bodenaustausch bis Unterkante Bodenplatte, max. 30 cm Tiefe, innerhalb des Festpreises realisiert. Alle weiteren Erdaushübe und Kiesbetthöhen sind als Aufpreis zu ermitteln.

Wasserhaltende Maßnahmen (wie Grund- oder Schichtenwasserabsenkung) sind nicht im Festpreis enthalten.

Bei Abweichungen des Geländes kann ein Zusatzkostenangebot erforderlich werden.

Die eingebrachte, mindestens 15 cm dicke bewehrte Bodenplatte, wird gemäß statischer Berechnung in der entsprechenden Betongüte hergestellt. Alle Grundleitungen bzw. Leerrohre (Elektro, Telekom, Gas, Wasser, Abwasser) werden vom Fachbetrieb Sanitär und Heizung innerhalb des Festpreises für die Medien in der Bodenplatte fachgerecht verlegt.

Die Außenwände werden ab Oberkante Kellerdecke bzw. Bodenplatte aus  36,5 cm dicken Porenbeton-Plansteinen gemäß Vorgaben des Statikers hergestellt. Dasselbe gilt für die Giebelseiten der ausgebauten Dachgeschosse, die massiv erstellt werden.

Als Standard wird die Außenfassade mit weißem oder pastellfarben, getöntem Strukturputz nach Wunsch und der Sockel 30 cm hoch mit Buntsteinputz angeboten. Minderwertige Kunstharzputze werden nicht verwendet!

Auf Wunsch und gegen Aufpreis kann die Fassade mit ca. 2 cm dicken Ziegelverblendsteinen oder einer Klinker-Vorsatzschale versehen werden.

Balkone werden individuell geplant und kalkuliert.

3. Innenwände:

Die Innenwände werden ebenfalls aus gleichen Baustoffen wie die Außenwände in den statisch erforderlichen Wandstärken hergestellt.

Auf Wunsch kann ein Teil der Innenwände als Metallständerwände mit Gipskartonverkleidung beidseitig und 40 mm Mineralwolleeinlage, malermäßig verfugt und verspachtelt vorbereitet, bei sämtlichen Trockenbauwänden ausgeführt werden.

Diese Änderung ist kostenlos.

Die Abseitenwände im Dachgeschoß, sowie die Dachschrägen bis zur Decke, werden generell mit Gipskartonplatten einlagig verkleidet.

Der Innenputz der Massivwände in EG und DG wird als geglätteter Gipsputz in Qualitätsstufe Q2  angeboten. Der Spitzboden verbleibt ungeputzt.
 
4. Dachkonstruktion:

In der Standardausführung werden die Sattel- und Krüppelwalmdächer bei 1½-geschossigen Gebäuden als Binderdachkonstruktion (Nagelplattenbinder/Studiobinder) mit Dachkasten und Unterschlag oder als Sparren-Pfetten-Dach mit Oberschlag gegen Aufpreis hergestellt.

Die Dächer bei 1 ½ -geschossigen Häusern erhalten eine Dachneigung von 42°- 45°, die Walmdächer bei 1-geschossigen Gebäuden 22°. Bei den Sattel- und Krüppelwalmdächern wird ein traufseitiger Dachüberstand von 50-75 cm, giebelseitig 30-35 cm innerhalb des Festpreises angeboten.

Die Walmdächer bei 1-geschossigen Gebäuden erhalten einen allseitigen Dachüberstand von 60 - 75 cm im Standard und einen horizontalen Dachkasten.

Die Untersichten der Sattel- und Krüppelwalmdächer werden in der Schräge mit gehobelten, grundierten Schalbrettern mit Nut und Feder verkleidet, bei Walmdächern wird ein Traufkasten mit horizontaler Schalung angeboten. Grundierungen, Lasuren und Farbanstriche gegen Aufpreis möglich.

Breitere Dachüberstände bei allen Dächern, sind generell auf Sonderkalkulation erhältlich. Individualprojekte und zimmermannsgemäße Abbünde in aufwändiger Ausführung werden gesondert kalkuliert.
 
5. Dachdeckung:

Alle Sattel- und Walmdächer werden mit einer diffusionsoffenen Unterspannbahn versehen

und mit Betondachsteinen deutscher Markenlieferanten in den Farben rot, braun oder schwarzgrau (anthrazit) einschließlich aller erforderlichen Form- und Anschlussteile, inklusive Durchgangsziegel für Abgassystem, Dachentlüftungsstein mit Lüfterrohr und Antennendurchgangsstein eingedeckt.

Als Standard-Dachsteine werden die Harzer- oder Frankfurter Pfanne eingesetzt. Die Dachrinnen und Fallrohre werden aus Titan-Zinkblech als halbrunde, vorgehängte Rinnen hergestellt.

Die Entwässerung erfolgt oberirdisch auf das Grundstück mit Auslaufendbögen.
 
6. Geschossdecken:

Die 1½- und 2-geschossigen Gebäude erhalten als Zwischendecke in der Regel eine Stahlbeton- decke (Filigran). Es ist jedoch auch möglich, auf Wunsch die Fertigbinder mit statisch verstärkt berechneten Untergurt auszubilden, so dass sich als Zwischendecke eine Holzbalkendecke ergibt.

Die zulässige Durchbiegung der Deckenbalken und der Untergurte der Dachbinder wird gemäß DIN EN 1995-1-1, Absch. 7.2. auf 1/350 der Stützweite beschränkt. Die Beschränkungen der zulässigen Dachbiegung mit dem Nachweis für Wohnungsdecken sind mit üblichen Holzbaukonstruktionen nicht zu erreichen und werden daher nicht vertraglich vereinbart. Die Tragfähigkeit der Holzkonstruktionen wird davon unabhängig selbstverständlich gewährleistet. Sollte die Einhaltung des Schwingungsnachweises gewünscht werden, ist als Geschossdecke eine Stahlbetondecke einzubauen (Mehrpreis).

Bei 1-geschossigen Gebäuden wird der Untergurt mit mind. 20 cm Wärmedämmung,einer Dampfsperre und 12,5 mm Gipskartonbeplankung versehen. Es werden Dämmstoffe gemäß Wärmeschutz-Nachweis nach aktueller EnEV eingesetzt.

Die Unterseiten beider Deckenarten werden tapezierfertig in „Q2“ ausgeführt. Zusätzliche Acrylarbeiten obliegen den Bauherren bei den schlüsselfertigen Varianten, jedoch die WC's und Bäder sind einschließlich ACRYL- und Silikonarbeiten fertig gestellt zum Malern.
 
7. Fußbodenaufbauten/Fliesenarbeiten:

Der Fußboden im Erdgeschoss wird als schwimmender Estrich mit entsprechender Wärmedämmung, auf Feuchtigkeitssperre nach DIN 18195-2000 Teil 4 der Bodenplatte ausgeführt.

Bei Massivdecken erfolgt der Fußbodenaufbau als ca. 5-6 cm schwimmender Estrich auf 4 cm Trittschalldämmung.

In allen Bädern und WC's, sowie in Küchen, Flure, HAR und Dielen des Erdgeschosses werden keramische Bodenfliesen lt. Musterkollektion diagonal und parallel (Vertragsskizzen) im Format 20 cm x 20 cm verlegt (Materialpreis bis 20,00 €/m²).  Wünscht der Bauherr in den gefliesten Räumen noch zusätzlich Sockelfliesen, so werden diese gegen Aufpreis (Nachtrag durch Baubetrieb) angebracht.
 
8. Innentreppen:

Die Innentreppe zum Dachgeschoß wird als offene, lackierte Massivholztreppe mit Holztrittstufen, ohne oder mit Treppenwange, aus Buche (stabverleimt oder gedämpft),  gefertigt. Auf Wunsch und mit Aufpreis werden zusätzlich Setzstufen (geschlossene Form) eingebaut.

Das Treppengeländer und das Brüstungsgeländer im Dachgeschoss werden in der gleichen Holzart wie die Treppenstufen ausgeführt. In der Standardausführung und den Festpreisen sind max. 2 m Galeriegeländer einkalkuliert. Umfangreichere offene Galerien werden gesondert angeboten.           

Bei ¼ -gewendelten Treppen ist am oberen Austritt die Decke an der letzten Stufe mit Holz verkleidet. Bei ½ -gewendelten Treppen ist eine Deckenrandverkleidung als Verlängerung der

Austrittsstufe vorgesehen. Eine Rundumverkleidung des Treppenauges mit Holz kann gegen Aufpreis bestellt werden. Standardvariante ist ein verputztes Treppenauge.

Ohne Aufpreis kann eine Kiefer-Massivholztreppe gewählt werden. Andere Holzarten auf Nachfrage.
 
9. Eingangstür:

Die Eingangstür wird als 1- oder 1½-fache weiße Kunststofftür mit Türfüllung gem. Musterkatalog, entsprechend dem Haustyp, mit 2-fach-Isolierverglasung und umlaufender Lippendichtung vorgesehen. Motive mit Bleiverglasung werden gesondert angeboten.

Die Tür hat ein Sicherheitsschloß mit Mehrfachverriegelung (3-fach) und mindestens 3 Schlüsseln. Es stehen verschiedene Modelle zur Auswahl.  
 
10. Innentüren:
Als Innentüren (88,5 cm x 200,5 cm Rohbaumaß) werden oberflächenfertige weiss-folierte Türen, alle Holz-Dekore oder Echtholzfurniertüren in Buche als Röhrenspantüren und messing-, Edelstahl oder alufarbener Drückergarnitur bis 12,00 € nach Auswahl eingebaut. Die Zargen werden in passender Dekorausführung angeboten.

Türblätter mit Glasausschnitt oder Massivholz sind gegen Aufpreis erhältlich.  
 
11. Fenster und Terrassentüren:

Die Anzahl und Größe der erforderlichen Dachflächenfenster in Holzstruktur (Velux, oder gleichwertig) (Kunststoff gegen Aufpreis) ist grundsätzlich aus den Zeichnungen ersichtlich. Die Fenster werden vom Baubetrieb mit U-Wert und Marke nachgewiesen.

Alle Fenster und Terrassentüren (außer Dachflächenfenster) werden als Kunststofffenster bzw. -türen, weiß, mit 3-fach Isolierverglasung mit einem Ug-Wert von 0,7 (Ug=0,7W/m²k) im Mehrkammerprofil eingebaut. Die Fensterhöhen betragen je nach Haustyp 1,25 m bis 1,35 m, im Standard. Bei allen Fenstern ist je eine Pilzkopfverriegelung inklusive.

Bei einigen Gebäudetypen werden auch ¾-hohe Erkerfenster mit einer Brüstungshöhe von ca. 40 cm vorgesehen.

Alle zu öffnenden Fensterflügel erhalten Einhand-Dreh- oder -Dreh-Kippbeschläge, wenn ein Mittelpfosten vorgesehen ist. Bei Stulpfenstern ist ein Einhand-Dreh-Kipp-Beschlag vorgesehen.

Bei Terrassentüren und ¾-langen zu öffnenden Fenstern sind alle Türgriffe verschließbar. Gegen Aufpreis ist der Einbau von ¾-langen oder bodentiefen Fenstern auch in anderen Bereichen möglich.  

Werden als Zusatzleistung Rollläden gewählt, werden diese in hochwertiger ausgeschäumter Aluminiumprofilausführung ausgeführt und alle Gurtaufroller im Mauerwerk versenkt.  

12. Außen- und Innenfensterbänke:

Die Außenfensterbänke (rosa-beta oder gleichwertig) und Innenfensterbänke werden standardmäßig als Natursteinfensterbänke in 3 cm Stärke ausgeführt. Die Innenfensterbänke in den Bädern werden gefliest.

13. Heizungsanlage:

Zur Beheizung des Gebäudes und zur Warmwasserbereitung wird standardmäßig eine Brennwert-Kombi-Gastherme mit Außentemperaturregelung und dazugehörigem Abgassystem sowie eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung eingebaut (Hersteller: Vaillant).

Im gesamten Haus wird eine generelle Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung vorgesehen. Heizkreisverteiler werden grundsätzlich auf Putz angebracht.

14. Sanitärinstallation:

Die Installation der Trinkwasserleitungen erfolgt in Kunststoffausführung unter Putz oder innerhalb der Vorwandkonstruktion nach DIN-Vorschrift. Nach dem Wasserzähler wird ein Wasserfilter mit austauschbarer Filterpatrone standardmäßig installiert. Die Schmutzwasserleitungen bestehen aus PVC- oder anderen Kunststoffrohren.

Die Rohre werden bis über Gebäudeaußenkante hinaus verlegt. Gegen Aufpreis ist eine Direktanbindung der Medien möglich.

Folgende Sanitärobjekte werden standardmäßig eingebaut:
 
Bad:

    Emaillierte Einbauwanne in weiß mit Styropor-Unterbau (ca.160 - 170 cm lang  x 70 – 75 cm breit) ; verchromte      
    Einhebelmischbatterie mit festem Auslauf und Handbrause mit Brauseschlauch;
    Emaillierte Duschwanne in weiß, rechteckig oder quadratisch mit Styropor-Unterbau (Maße nach Projekt = 90 cm x 90
    cm, 80 cm x 80 cm, 75 cm x 90 cm);
    Verchromte Einhebelmischbatterie mit Handbrause und Schlauch; Duschabtrennung gegen Aufpreis;
    Wandhängendes WC-Becken aus Sanitärkeramik mit verdecktem Kunststoffspülkasten (Vorwandmontage ) und
    Toilettensitz aus Kunststoff in weiß;
    Waschtisch 60 cm x 50 cm aus Sanitärkeramik in weiß mit verchromter Einhebelmischbatterie in hängender
    Ausführung.

Gäste-WC:

    Wandhängendes WC-Becken aus Sanitärkeramik mit verdecktem Spülkasten (Vorwandmontage) und WC-Sitz aus
    Kunststoff in weiß,
    Handwaschbecken 45 cm x 30 cm aus Sanitärkeramik in weiß mit verchromter Einhebelmischbatterie in hängender
    Ausführung.

Küche:

    Einhebelmischbatterie im Bereich der Spüle (Sonderwünsche mit Aufpreis) mit Anschluss für Kalt- und Warmwasser
    wird zur Verfügung gestellt und ist mit der küchenseitig zu liefernden Ablaufgarnitur für die Spüle von der
    Küchenfirma zu installieren.
    Anschluss für eine Geschirrspülmaschine

Alle erforderlichen Silikonfugen werden an den Sanitärobjekten fachgerecht ausgeführt.

Alle Armaturen werden in verchromter Ausführung nach Auswahl geliefert. Die Standardausführung ist die Serie "Format" von ELGORA, Grohe u.a. (Deutsche Markenarmaturen).

Es kann vom Kunden festgelegt werden, in welchen Räumen ein Waschmaschinenanschluss installiert wird (max. 2 St. auf Wunsch).

Es wird ein Außenwasseranschluss mit Frostfreihaltung im Hausanschlussraum vorgesehen.
 
15. Elektroinstallation:

Die Elektroleitungen werden gemäß den VDE-Richtlinien als Unterputzinstallation in Kupfer installiert.

Zur Anlage gehören Hausanschlusskasten, Zählerschrank mit Zähler und Stromkreisverteiler. Dazu gehören die entsprechenden Stromkreise mit den Sicherungsautomaten.

Der Hausanschlußkasten und der Zähler werden vom örtlichen Versorgungsunternehmen geliefert und montiert, alle anderen erforderlichen Elemente sind im Festpreis enthalten. Es wird eine komplette Klingelanlage an der Haustür installiert.

Alle Steckdosen und Schalter erhalten alpinweiße Abdeckplatten.

Folgende Installationen sind als Standardausstattung im Preis enthalten:
 
Wohnzimmer:              
    3 Deckenauslässe oder 3 Wandauslässe mit Ausschaltung  (> 20m² mit Eßbereich)    5 Steckdosen
    1 Telefonanschluss
    1 Antennenanschluss
    1 Dreifachsteckdose neben dem Antennenanschluss

Schlafzimmer:  
    1 Deckenauslass oder 1 Wandauslass mit Ausschaltung (> 12-20m²)                    
    2 Doppelsteckdosen
    2 Steckdosen

Küche:                        
    2 Deckenauslässe oder 2 Wandauslässe mit Ausschaltung
    4 Doppelsteckdosen im Bereich der Arbeitsplatte
    1 Anschluss für E-Herd (max. 10 kw)
    1 Anschluss für Geschirrspülmaschine (> 2 kw)
    1 Steckdose

Bad:                          
    2 Deckenauslässe oder 2 Wandauslässe mit Ausschaltung    1 Doppelsteckdose
    1 Anschluss für Waschmaschine (> 2 kw), falls diese nicht in einem anderen Raum untergebracht wird
    1 Steckdose

Gäste-WC:           
    1 Deckenauslass oder 1 Wandauslass mit Ausschaltung
    1 Doppelsteckdose

Kinder- und andere Zimmer:                
    1 Deckenauslass oder 1 Wandauslass mit Ausschaltung
    2 Doppelsteckdosen (auf Wunsch mit Kindersicherung gegen Aufpreis)  (12-20 m²)                     
    1 Steckdose

Technikraum:              
    1 Deckenauslass mit Ausschaltung
    2 Steckdosen
    Anschlüsse für Heizung/Sanitär
    Anschlüsse für Waschmaschine und Wäschetrockner

Diele/Flur:                   
    1 Deckenauslass oder 1 Wandauslass mit Wechselschaltung
    1 Steckdose je Flur
    1 Klingel/Gong

Terrasse/Balkon:         
    1 Außenbrennstellenanschluss mit Schalter im Wohnzimmer
    1 Außensteckdose mit Abschaltung im Wohnzimmer

Eingangsbereich:         
    2 Wandauslässe für Außenbeleuchtung (Schalter innen). Für den Treppen- und Flurbereich in Gebäuden mit
    ausgebautem Dachgeschoss wird eine zusätzliche Wechselschaltung installiert, mit 1x Decken- od. Wandauslass und 1x
    Steckdose. Alle weiteren Sonderwünsche mit Aufpreis!

16. Ausbau und Dämmung des Dachgeschosses/Schornstein:

Die Abseitenwände und die Dachschrägen der Dachgeschosse erhalten eine mindestens 20 cm dicke Wärmedämmung aus Mineralwolle,eine winddicht verklebte Dampfsperre aus 0,2 mm dicker PE-Folie und eine Verkleidung aus 12,5 mm dicken Gipskartonplatten, deren Fugen glatt verspachtelt werden. Es werden Dämmstoffe der WLG 035 bzw. WLG 040 eingesetzt gemäß Wärmeschutznachweis nach aktueller EnEV.

In der Standardausführung bei 1- und 1½ -geschossigen Gebäuden ist eine wärmegedämmte Bodenluke mit Dacheinschubtreppe enthalten (Sicht von unten: weiß beschichtet). Bei Gebäuden mit zusätzlichem Schornstein sind eine wärmegedämmte Dacheinschubtreppe, ein Dachausstieg mit Tritt und ein Standpodest für den Schornsteinfeger im Preis enthalten.

Schornsteinkopf-Standardverkleidung erfolgt aus Eternit-Schiefer (anthrazit) zum Dach (Stülpkopf). Klinkerverkleidung des Kopfes gegen Aufpreis. Für einen späteren Kamineinbau ist eine Zuluftleitung im Schornstein integriert.
 
17. Hauseingangspodest:

Es wird ein Podest 1,50m breit x 0,80m tief, bei 1½-fachen Landhaustüren 1,80m breit x 0,80m tief, max. 0,20 m hoch, im Bereich der Hauseingangstür entsprechend den Bauzeichnungen aus Beton hergestellt.

18. Be- und Entlüftung:

Auf die Möglichkeit des Einbaus einer Be- und Entlüftungsanlage wurde hingewiesen. Sofern die Bauherren keinen Einbau einer solchen Anlage wünschen, sind sie sich bewusst, dass in diesem Fall mehrfach täglich manuelles Stoßlüften ihres Hauses durch Öffnen der Fenster erfolgen muß.
 
19. Baustellenberäumung:

Der abgetragene Mutterboden bzw. überflüssige Sandaushub wird jeweils getrennt seitlich auf dem Grundstück gelagert und nach Beendigung der Bauarbeiten von den Bauherren weiterverwendet oder selbst abgefahren. Baustoffreste und Verpackungsmaterial werden durch den Baubetrieb kostenlos entsorgt. Das Gebäude wird besenrein übergeben.

Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen bei der Erteilung der Baugenehmigung bleiben dem Baubetrieb vorbehalten, sofern damit keine Wertminderung verbunden ist. Alle Änderungen sind mit dem Bauherren abzustimmen und von ihm schriftlich zu bestätigen.

Nicht beschriebene Leistungen oder Ausstattungen werden in dem gleichen Standard ausgeführt, der den sonstigen Leistungen und Ausstattungen zugrunde liegt.

Die in der Entwurfsplanung enthaltenen Maße sind ca.- Werte; die Bauzeichnungen können davon geringfügig abweichen. Maßgebend für den Baubetrieb sind die Ausführungsplanung und die entsprechend den Kundenwünschen abgeänderte Baubeschreibung zur Ausführungsplanung, sowie die vereinbarten Mehr- und Minderleistungen.

Mehrleistungen, die nicht im Vertrag vereinbart wurden, und die in der Ausführungsplanung als Widerspruch erscheinen, werden nach der Standard-Baubeschreibung ausgeführt oder in einem Nachtrag vereinbart.
 
Baubeschreibung für den Keller
Stand 08/2019

Beim Bau eines unterkellerten Gebäudes ist es erforderlich, bis zum Termin mit dem bearbeitenden Architekten/Tragwerksplaner ebenfalls ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen.
Die Kosten hierfür sowie die Einmess- und Prüfkosten des Vermessungsbüros trägt der Bauherr.
 
Für das Abstecken der Baugrube ist das Vermessungsbüro verantwortlich, das Erstellen des Schnurgerüstes übernimmt der Baubetrieb.  

Die Höhe für die Oberkante Kellerdecke richtet sich nach den Angaben in den genehmigten Bauzeichnungen. Standardmäßig ist OK – Erdgeschossfußboden ca. 20–35 cm oberhalb Gelände vorgesehen.

Wasserhaltende Maßnahmen (wie Grund- oder Schichtenwasserabsenkung) sind nicht im Festpreis enthalten.

Die Gründung des Kellers erfolgt entsprechend den Angaben des Tragwerksplaners als bewehrte Bodenplatte. Innerhalb der Bodenplatte im Bereich der Innenseite der Außenwand wird ein Fundamenterder als geschlossener Ring eingelegt und in Abständen von 2 m mit der Bewehrung verrödelt.

Die Verfüllung und Verdichtung des Erdbodens bis Geländeoberkante ist im Festpreis enthalten.

Soll der Keller beheizt werden, wird eine mindestens 8 cm dicke Perimeterdämmung aus Styropor oberhalb der Schweißbahn verlegt (Zusatzleistung bzw. Mehrpreis).

In allen Standard-Kellerräumen ohne Beheizbarkeit wird ein ca. 4 cm dicker Estrich aufgebracht.  

Die Keller-Außenwände werden 30,0 cm - 36,5 cm dick aus Kalksandsteinen oder Porenbeton hergestellt und horizontal sowie vertikal entsprechend den Vorschriften der DIN 18195-6:2011-12 Teil 4 gegen Feuchtigkeit gesperrt. Entsprechend dem Wärmeschutznachweis nach aktueller EnEV werden auch die Außenwände eines unbeheizten Kellers wärmegedämmt ausgeführt.

Bedingt durch Steigen der Grundwasserstände im Land Brandenburg wird dem Bauherren empfohlen, druckwasserhaltende Außenwandabdichtungen zu einem relativ geringen Aufpreis sofort zu vereinbaren, welches im Nachhinein wesentlich kostenintensiver sein würde.

Bei Kellern mit anderer Nutzung werden gesonderte Außenwandfestlegungen getroffen.

Im Keller wird sanitärseitig im Schmutzwasser- und Fäkalienabfluss eine standardmäßige Rückstauklappe und bei Wohnkellern mit Sanitäreinrichtungen eine Hebeanlage (beides mit Aufpreis) vorgesehen.

Die Keller-Innenwände werden im Normalfall aus dem gleichen Baumaterial wie Außenwände hergestellt. Die Festlegungen dazu werden vom Architekten/Statiker getroffen.  

Die Keller-Innenwände sind im Standard unverputzt.

Das Außenmauerwerk erhält einen 30 cm hohen Spritzwassersockel aus wasserabweisenden Buntsteinputz.

Höhere Sockelausführungen sind gegen Aufpreis möglich.

Die zum EG offene geflieste Kellerdiele bei unbeheizten Kellerräumen wird abgeschlossen, wärmegedämmt und beheizt gestaltet (max. 4 m²). Die Innenwände dieser Kellerdiele sind geputzt wie EG.

Die Kellerdecke wird als Massivdecke entsprechend den Angaben des Tragwerksplaners hergestellt.  

Die Rohbauraumhöhe beträgt  [  ] 2,50 m       [  ] 2,625 m     [  ] andere Höhe ………

                                                           (Zutreffendes bitte ankreuzen!)
 

Wird im Rahmen der endgültigen Ausführungszeichnungen, bedingt durch Baugrundgutachten oder Abstandsflächen, die vereinbarte Rohbauraumhöhe minimiert, so gilt der „Festpreis ohne Nachlass“ als vereinbart. Der Architekt lässt sich die Änderung vom Bauherren schriftlich bestätigen.

Als Kellerfenster kommen Kunststoff-Leibungskellerfenster mit Drehkippflügel, 1m breit x 0,60m hoch, mit oder ohne (je nach Sockelhöhe) Kellerlichtschächten (ohne Aufpreis) zum Einsatz. Bei Wegfall der Kellerschächte wird der erhöhte Sockel bis maximal 60 cm ohne Aufpreis mit Buntsteinputz versehen.

Gegen Aufpreis können Wohnraumfenster eingebaut werden.

Die Lateibretter (Innenfensterbänke) und die Solbänke (Außenfensterbänke) bei Wohnraumfenstern werden dem Erd- und Dachgeschoss angepasst.

Die Standard-Kellertüren werden als Stahlzargentüren mit weiß-folierten Türblättern ausgebildet, es kann jedoch gegen Aufpreis der Einsatz von Umfassungszargen und anderen Türblättern vereinbart werden (Wohnraum-Innentüren).

Im Standard wird eine offene Treppe aus Holz (wie EG) ausgebildet.

Jeder Raum erhält einen Deckenauslass mit Ausschaltung und Doppelsteckdose (auf Putz) neben der Tür.

Maßgebend für den Leistungsumfang sind das mit dem Bauherrn abgestimmte Projekt, die vereinbarten Mehr- oder Minderleistungen sowie der Vertrag.

als PDF Downloaden
Share by: